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Integrationsportal Wirtschaftliche Hilfen

Wirtschaftliche Hilfen

Die Wirtschaftlichen Hilfen sind zuständig für die Versorgung von ausländischen Flüchtlingen und deren Familienangehörigen, die in den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen, mit den notwendigen Hilfen zum Lebensunterhalt.

Zudem ist das Team aktuell zuständig für die Leistungsgewährung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) für ukrainische Flüchtlinge, wenn Sie die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben und eine Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten sowie ukrainische Flüchtlinge die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, aber nachweisen, dass Sie in der Ukraine eine Altersrente beziehen und Personen mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG (Nebenbestimmung: Erwerbstätigkeit nicht erlaubt).

Aufgaben

Damit decken die Wirtschaftlichen Hilfen folgende Bereiche der Versorgung ab:

Kontakt

Die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen ist in der fünften Etage des Hauses der Integration untergebracht. Sie erreichen sie über die Servicetheke in der Eingangszone (Bereich A) oder unter folgenden Kontaktdaten:

Wirtschaftliche Hilfen

Erläuterungen und Hinweise

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