Zudem ist das Team aktuell zuständig für die Leistungsgewährung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) für ukrainische Flüchtlinge, wenn Sie die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben und eine Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten sowie ukrainische Flüchtlinge die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, aber nachweisen, dass Sie in der Ukraine eine Altersrente beziehen und Personen mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG (Nebenbestimmung: Erwerbstätigkeit nicht erlaubt).
Aufgaben
Damit decken die Wirtschaftlichen Hilfen folgende Bereiche der Versorgung ab:
Kontakt
Die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen ist in der fünften Etage des Hauses der Integration untergebracht. Sie erreichen sie über die Servicetheke in der Eingangszone (Bereich A) oder unter folgenden Kontaktdaten: