Unterbringung
Nach der Ankunft in Wuppertal werden Geflüchtete zunächst in sogenannten Übergangswohnungen untergebracht. Dies sind möblierte Wohnungen, die von der Kommune angemietet und verwaltet werden. Um sich in Wuppertal zu melden, braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters, die man beim Einwohnermeldeamt vorlegen muss.
Miete und Finanzierung
Mit entsprechender Genehmigung des zuständigen Sozialleistungsträgers können Geflüchtete in eine Privatwohnung umziehen. Für Menschen mit guter Bleibeperspektive ist das auch schon im laufenden Asylverfahren möglich.
Voraussetzung ist, dass Wohnungskosten und -größe angemessen sind. Dies wird von der zuständigen Stelle (Wirtschaftliche Hilfe oder Jobcenter) anhand eines Antrags geprüft. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
Wenn der Antrag genehmigt wird, ist die Kostenübernahme gesichert und der Mietvertrag kann unterschrieben werden. Dieser muss anschließend wieder beim Sozialleistungsträger eingereicht werden. Hilfe und Beratung bei der Wohnungssuche und zu vertraglichen Fragen bekommen Sie beim Mieterbund.
Im Vergleich zu anderen Städten ist Wohnraum in Wuppertal relativ günstig. In der nachfolgenden Tabelle sind die angemessenen Kosten als Orientierungshilfe aufgeführt:
Ausstattung und Nebenkosten
Im Gegensatz zu den Übergangswohnungen sind Privatwohnungen in der Regel nicht möbliert und müssen mit einer Küche und Elektrogeräten ausgestattet werden. Kosten hierfür werden im Rahmen einer Einrichtungspauschale übernommen. Auch die Nebenkosten (Wasser, Heizung) übernimmt das zuständige Amt, sofern sie im normalen Rahmen liegen. Stromkosten müssen vom Mieter selbst getragen werden und nicht übernommen.
Umzug
Wenn Sie umziehen möchten, brauchen Sie zunächst eine Genehmigung. Ein Umzug von Wuppertal in eine andere Stadt ist wegen der Wohnsitzauflage für Geflüchtete nur in begründeten Fällen möglich. Sowohl Wuppertal als auch die Aufnahmekommune müssen zustimmen. Auch ein Umzug innerhalb Wuppertals muss einen guten Grund haben (z. B. Familienzuwachs) und mit der leistungsgewährenden Stelle vereinbart werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Sozialarbeiterin oder Ihren Sozialarbeiter.
Die Kosten für einen Umzug werden auf Antrag vom Jobcenter übernommen, je nach Fallkonstellation zahlt auch das Sozialamt/ die Wirtschaftliche Hilfe die Umzugskosten.