Voraussetzungen für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung:
- Persönliche Vorsprache des Gastgebers (keine Vertretungsmöglichkeit)
- Der Gastgeber muss in Wuppertal gemeldet sein (ERSTWOHNSITZ)
- ausländische Staatsangehörige müssen als Gastgeber im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein
- Der Gastgeber darf nicht Sozialhilfeempfänger sein, da er für den Unterhalt des Gastes aufkommen muss
- Erfolgt die Einreise aus einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Gast nicht besitzt, muss dieser im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für diesen Staat sein, die die Rückkehr in das Herkunftsland nach Ablauf des Besuchsaufenthalts ermöglicht
Nach Einreichung der Unterlagen (PDF) und erfolgreicher Prüfung, erfolgt eine Einladung zwecks Unterschrift und Vorlage der Original Unterlagen
Verwaltungsgebühr von EUR 29,00 für jede Verpflichtungserklärung
Für jeden Gast ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ausnahme: begleitender Ehegatte und begleitende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in derselben Verpflichtungserklärung aufzuführen.
Dauer der Verpflichtungserklärung:
Der maximale Aufenthalt beträgt 90 Tage. Die Dauer kann durch den Gastgeber begrenzt werden. Bewilligt wird immer von der Botschaft. Eine Verlängerung eines Besuchervisums über die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Verlängerung des Besuchervisums wäre nur dann möglich, wenn entweder dringende humanitäre Gründe, die Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder völkerrechtliche Gründe eine Verlängerung des Aufenthaltes erfordern würden.
Dokumente
Zur Bearbeitung ihres Antrages zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung sind nachfolgende Unterlagen per E- Mail an VE-Besucherstadt.wuppertalde zu senden.
- Personal- und Passdaten des Ausländers (Kopie der Passdaten)
- gültiger Heimatpass / Personalausweis des Verpflichtungsgebers
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, die letzte sechs
- Gehaltsabrechnungen
- Auslandskrankenversicherungsnachweis des Besuchers
- Der Krankenversicherungsnachweis kann hier oder bei der Botschaft vorgelegt werden. Der Krankenversicherungsnachweis kann zum Beispiel:
- beim ADAC, im Reisebüro, bei der privaten Versicherung,
- oder im Heimatland beantragt werden.
bei Selbständigen zusätzlich:
- letzter Einkommensteuerbescheid
- Gewinn- und Verlustrechnung des letztes Halbjahres
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Beitragshöhe
- Sind Sie Arbeitnehmer, bringen Sie bitte auch Ihre letzten drei Verdienstabrechnungen mit, aus denen die Firmenanschrift Ihres Arbeitgebers hervorgehen muss.
Die Auflistung der Unterlagen ist nicht abschließend, im Einzelfall können noch weitere Unterlagen angefordert werden.
Vollmachten sind nicht möglich! Persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich!
Gebühren
Für Ihr Anliegen fallen Gebühren an, die Sie per Überweisung bei uns bezahlen können. Die Höhe der Gebühr beträgt 29,- Euro.
Diese Gebühren müssen vor der Bearbeitung auf das folgende Konto überwiesen werden:
Bankverbindung
Stadtsparkasse Wuppertal
BIC: WUPSDE33
IBAN: DE89 3305 0000 0000 1007 19
Verwendungszweck: Verpflichtungserklärung