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IntegrationsportalAusländerbehörde

Geflüchtete

Deutschland gewährt Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Wenn Sie Asyl beantragen oder als Geflüchtete anerkannt werden möchten, sollten Sie einen Asylantrag stellen. Diesen Asylantrag können Sie nur beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in den sogenannten Außenstellen der Ankunftszentren stellen. Zur genaueren Verfahrensweise können Sie sich auf der Seite des Bundesamtes informieren (BAMF).

Aufenthaltserlaubnis bei Asylberechtigung, Geflüchteten, subsidiärem Schutz und der Feststellung von Abschiebungsverboten

Nach der erfolgreichen Anerkennung eines Schutzstatus können Sie gerne mit uns Kontakt über das folgende Formular aufnehmen:

Kontaktformular

Nach der Kontaktaufnahme erhalten Sie einen Termin von unserem Servicebereich. Zu dem Termin sollten Sie insbesondere Ihren Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ein biometrisches Foto, eine Bankkarte (keine Kreditkarte) für die Bezahlung des Aufenthaltstitels und ggf. Reiseausweises, den Heimatpass (falls vorhanden) und eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Wuppertal mitbringen.

Bis zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis und ggf. des Reiseausweises sind bis zu drei Monate Wartezeit einzuplanen. Nachdem der Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde eingegangen ist, erhalten Sie automatisch einen Termin zur Abholung.

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis haben Sie die Möglichkeit, jeder Arbeit nachzugehen. Bitte beachten Sie, dass die Wohnsitznahme auf ein bestimmtes Bundesland oder einen bestimmten Ort beschränkt werden kann.

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Bildnachweise

  • iStock.com/ajijchan
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