Wer kann mitmachen?
- Kund*innen nach dem AsylbLG (Geduldete, Gestattete)
- Kund*innen mit SGB-II-Leistungen (Aufenthaltstitel) bzw. mit Bürgergeld
- (Neu-)Zugewanderte EU-Bürger*innen
- (Neu-)Zugewanderte Drittstaatler*innen
Für eine Ausbildung benötigen Sie:
- einen anerkannten Schulabschluss (mindestens 9-jähriger Hauptschulabschluss) bzw. einen Abschluss im Anerkennungsverfahren
- mindestens B1-Sprachniveau
- persönliche und gesundheitliche Eignung
oder die Arbeit als ungelernte Pflegekraft brauchen Sie:
- mindestens A2-Sprachniveau
- persönliche und gesundheitliche Eignung
Das Projekt ist auch für Personen interessant, die eine Pflege-Fachausbildung im Ausland erworben haben und die sich in einem Anpassungslehrgang befinden bzw. die Platzzusage dafür haben.