Zuständigkeit
Zebera ist auch für Sie zuständig, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind eine bzw. ein
· anerkannte Geflüchtete bzw. anerkannter Geflüchteter
· anerkannte subsidiär Schutzberechtigte bzw. anerkannter subsidiär Schutzberechtigter
· oder gehören zum Familiennachzug oben genannter Personen
Sollten Sie zum oben genannten Personenkreis gehören, ist es außerdem erforderlich, dass Sie über eine Wohnsitzzuweisung für Wuppertal verfügen oder, dass keine eingeschränkte Freizügigkeit vorliegt und Sie Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
Zebera ist nicht für Sie zuständig, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und über ein Sprachniveau von B2 oder besser verfügen. Dann wenden Sie sich mit Ihrer Antragsstellung an eine der Geschäftsstellen 1 – 7.
Unterlagen
Bei erster Antragsstellung ist es notwendig, dass Sie folgende Unterlagen bereithalten:
· BAMF-Bescheid über Ihre Anerkennung
· Reisepass/Ausweis (falls vorhanden)
· Aufenthaltstitel/Aufenthaltskarte (falls vorhanden)
· Zusatzblatt zur Wohnsitzauflage/Zuweisungsbescheid (falls vorhanden)
Kontakt
Alle weiteren Informationen sowie die notwendigen Kontaktdaten erhalten Sie auf folgender Internetseite:
Zeiten
Öffnungszeiten: |
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Montag - Freitag |
08:30 bis 12:30 Uhr |
zusätzlich für Berufstätige, Schüler/innen, Student/innen |
|
Donnerstag |
14:00 bis 17:30 Uhr |
Kontakt
Jobcenter
Geschäftsstelle 8 - Zebera
Friedrich Engels Allee 28
42103 Wuppertal
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
zusätzlich für Berufstätige, SchülerInnen, StudentInnen:
Do: 14:00 - 17:30 Uhr