Zuständigkeit
Zebera, die Zentrale Erstantrags- und Beratungsstelle und 8. Geschäftsstelle vom Jobcenter AöR, ist für EU-Bürger und für Menschen aus nicht EU-Staaten zuständig, die in den letzten 5 Jahren in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben (Neuzugewanderte) und jetzt einen Neuantrag auf SGB-II-Leistungen stellen möchten.
Zebera ist auch für Sie zuständig, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind eine bzw. ein
- anerkannte Geflüchtete bzw. anerkannter Geflüchteter
- anerkannte subsidiär Schutzberechtigte bzw. anerkannter subsidiär Schutzberechtigter
- oder gehören zum Familiennachzug oben genannter Personen
Sollten Sie zum oben genannten Personenkreis gehören, ist es außerdem erforderlich, dass Sie über eine Wohnsitzzuweisung für Wuppertal verfügen oder, dass keine eingeschränkte Freizügigkeit vorliegt und Sie Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können.
Zebera ist nicht für Sie zuständig, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und über ein Sprachniveau von B2 oder besser verfügen. Dann wenden Sie sich mit Ihrer Antragsstellung an eine der Geschäftsstellen 1 – 7.
Unterlagen
Bei erster Antragsstellung ist es notwendig, dass Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- BAMF-Bescheid über Ihre Anerkennung
- Reisepass/Ausweis (falls vorhanden)
- Aufenthaltstitel/Aufenthaltskarte (falls vorhanden)
- Zusatzblatt zur Wohnsitzauflage/Zuweisungsbescheid (falls vorhanden)