Wenn Sie eine Person, die ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie einen Verpflichtungserklärung abgeben.
Es wird unterschieden zwischen:
Kurzfristiger Aufenthalt (bis zu 90 Tage)
- Visum zu Besuchszwecken
Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage)
- Visum zum Studium oder Sprachkurs
- Visum zur Arbeitsaufnahme oder Arbeitsplatzsuche
- Visum für Geschäftskunden oder Vereinsmitglieder
- Visum zur Familienzusammenführung oder Eheschließung
Durch die Verpflichtungserklärung können Ihre Gäste bei der Beantragung des Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen, dass der Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland sichergestellt ist.
Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen können.
Voraussetzungen für die Verpflichtungserklärung
Die Verpflichtungserklärung ist persönlich vom Verpflichtungsgeber abzugeben. Die Vertretung des sich Verpflichtenden durch eine andere Person ist nicht möglich.
Für jede einzuladende Person ist eine eigene Verpflichtungserklärung zu beantragen, außer es handelt sich um
- die/den begleitende/n Ehegattin/Ehegatten,
- das begleitende minderjährige Kind.
Das Originaldokument der Verpflichtungserklärung wird dem Gastgeber beim Vorsprachetermin ausgehändigt und muss dann an den Gast weitergeleitet werden.
Die Verpflichtungserklärung muss bei der Beantragung des Visums der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.
Bei Bezug von folgenden öffentlichen Mitteln ist die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung nicht möglich:
- Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Sozialhilfe
- Sozialgeld
Innerhalb der Probezeit kann keine Verpflichtungserklärung ausgestellt werden.
Folgende öffentliche Leistungen können vom Gastgeber bezogen werden, werden aber für die Bonität der Verpflichtungserklärung nicht berücksichtigt:
- Wohngeld
- Stipendien
- BAföG
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Erziehungsgeld
- Elterngeld
Gültigkeit der Verpflichtungserklärung
Die Verpflichtungserklärung ist 5 Jahre gültig.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist § 68 Aufenthaltsgesetz. (Öffnet in einem neuen Tab)
Bonitätsprüfung
Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen den Unterhaltsverpflichtungen unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen der Zivilprozessordnung gegenübergestellt. Die Höhe des erforderlichen monatlichen Nettoeinkommens ist abhängig von der Zahl der Familienangehörigen, denen der Verpflichtungsgeber zum Unterhalt verpflichtet ist, sowie der Anzahl der ausländischen Staatsangehörigen, die eingeladen werden sollen.
Hier (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie die Liste der aktuellen Pfändungsfreigrenzen des Jahres 2025 einsehen.
Die abschließende Bonitätsprüfung wird durch die Ausländerbehörde durchgeführt
Gebühren
Die Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 € müssen im Vorfeld der Prüfung auf folgendes Konto überwiesen werden:
Empfänger: Stadt Wuppertal
Bankinstitut: Stadtsparkasse Wuppertal
BIC: WUPSDE33
IBAN: DE89 3305 0000 0000 1007 19
Verwendungszweck: Verpflichtungserklärung (Name)
Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler)
Arbeitnehmer*innen (Angestellt oder als Geschäftsführung selbständig)
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Gehaltsbescheinigungen der letzten sechs Monate
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Fortbestand der Beschäftigung
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
Selbständige
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate (eine BWA ist nicht ausreichend!)
- Letzter gültiger Steuerbescheid
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
Freiberufliche Tätigkeit
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Vorlage von Kontoauszügen der letzten sechs Monate des eigenen Bankkontos
- Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten sechs Monate
- Letzter gültiger Einkommensteuerbescheid
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Rentner*innen)
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Aktueller Rentenbescheid
Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Einzelunternehmen, Firmen oder Vereine)
Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Gewerbeanmeldung (bei Erstantragstellung)
- Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug (bei Erstantragstellung)
- Jahresbilanz des Vorjahres
- Haftungserklärung für den Gast auf einem Brief mit Firmenbriefkopf
Ein Beispiel für eine Haftungserklärung finden Sie unter Downloads auf dieser Seite.
Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (für die Familienzusammenführung/Eheschließung)
Arbeitnehmer*innen (Angestellte oder als Geschäftsführung selbstständig):
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Gehaltsbescheinigungen der letzten sechs Monate
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Fortbestand der Beschäftigung
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes
Selbständige:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate (eine BWA ist nicht ausreichend!)
- Letzter gültiger Steuerbescheid
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes
Freiberufliche Tätigkeit:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Vorlage von Kontoauszügen der letzten sechs Monate des eigenen Bankkontos
- Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten sechs Monate
- Letzter gültiger Einkommensteuerbescheid
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes
Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (für das Studium oder den Sprachkurs)
Arbeitnehmer*innen (Angestellte oder als Geschäftsführung selbstständig):
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Gehaltsbescheinigungen der letzten sechs Monate
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Fortbestand der Beschäftigung
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes
Selbständige:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate (eine BWA ist nicht ausreichend!)
- Letzter gültiger Steuerbescheid
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes
Freiberufliche Tätigkeit
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Vorlage von Kontoauszügen der letzten sechs Monate des eigenen Bankkontos
- Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten sechs Monate
- Letzter gültiger Einkommensteuerbescheid
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes
Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (für die Arbeitsplatzsuche oder die Arbeitsaufnahme)
Arbeitnehmer*innen (Angestellte oder als Geschäftsführung selbstständig):
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Gehaltsbescheinigungen der letzten sechs Monate
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Fortbestand der Beschäftigung
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes
Selbständige:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate (eine BWA ist nicht ausreichend!)
- Letzter gültiger Steuerbescheid
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes
Freiberufliche Tätigkeit:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Verpflichtungserklärung
- Gültiger Personalausweis, Reiseausweis oder ein gültiger Aufenthaltstitel (mindestens für die Dauer des Besuches)
- Vorlage von Kontoauszügen der letzten sechs Monate des eigenen Bankkontos
- Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen der letzten sechs Monate
- Letzter gültiger Einkommensteuerbescheid
- Nachweis über gezahlte Verwaltungsgebühren i.H.v. 29,00 €
- Passkopie Ihres Gastes
- Nachweise über Darlehnsverpflichtungen
- Unterschriebenes Formular „Datenschutzerklärung“
- Unterschriebenes Formular „Erklärung zur Verpflichtungserklärung“
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten“
- Mietvertrag des Gastes
- Heizkosten des Gastes