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Integrationsportal Ausländerbehörde

Verpflichtungserklärung

Wenn Sie eine Person, die ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Wenn Sie eine Person, die ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigt, zu Besuch einladen oder ihr einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie einen Verpflichtungserklärung abgeben. 
Es wird unterschieden zwischen: 

Kurzfristiger Aufenthalt (bis zu 90 Tage)
 - Visum zu Besuchszwecken

Langfristiger Aufenthalt (mehr als 90 Tage) 
 - Visum zum Studium oder Sprachkurs
 - Visum zur Arbeitsaufnahme oder Arbeitsplatzsuche 
 - Visum für Geschäftskunden oder Vereinsmitglieder
 - Visum zur Familienzusammenführung oder Eheschließung 

Durch die Verpflichtungserklärung können Ihre Gäste bei der Beantragung des Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen, dass der Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland sichergestellt ist. 

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes Ihres Gastes entstehen können. 

Voraussetzungen für die Verpflichtungserklärung

Gültigkeit der Verpflichtungserklärung

Rechtsgrundlage

Bonitätsprüfung

Gebühren

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler)

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Rentner*innen)

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (Einzelunternehmen, Firmen oder Vereine)

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (für die Familienzusammenführung/Eheschließung)

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (für das Studium oder den Sprachkurs)

Benötigte Unterlagen für Gastgeber*innen (für die Arbeitsplatzsuche oder die Arbeitsaufnahme)

Erläuterungen und Hinweise

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