Für den Erhalt des Studentenvisums bzw. der Aufenthaltserlaubnis zum Studium müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese werden bereits bei der Beantragung des Visums zur Ausbildung bzw. zum Studium bei der deutschen Botschaft überprüft, wie z.B. die Zulassung der Universität, die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen (Niveaustufe C1).
Nach der Einreise für ein Studium in Deutschland müssen Sie sich zunächst beim Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort anmelden. Anschließend sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Wuppertal beantragen.
Für einen Aufenthaltstitel zum Studium brauchen Sie unter anderem:
- einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz
- ein gültiges Visum
- Gewährleistung Ihres Lebensunterhaltes
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- keine Beeinträchtigung oder Gefährdung öffentlicher Interessen
- Immatrikulationsbescheinigung bzw. Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs
- biometrisches Foto
- bis zu 100 € für Gebühren in Form einer EC-Kartenbezahlung (Kreditkarte wird nicht akzeptiert)
- Weitere Unterlagen können von der Ausländerbehörde angefordert werden.
Sind Sie in einer (Fach-)Hochschule eingeschrieben, haben Sie in der Regel 18 Monate Zeit, um die noch notwendigen Kenntnisse für Ihr Studium durch Sprachkurse, Praktika oder Studienkolleg zu erwerben.
Während des Studiums bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre. Diese müssen Sie dann jeweils verlängern lassen. Bei den Terminen der Verlängerung müssen jeweils Leistungsnachweise vorgelegt werden.