Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen (allgemeinbildend oder berufsbildend) in andere EU-Staaten.
Sie erfüllt hierbei zwei Funktionen:
· Sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und
· Stellt einen Passersatz dar.
Die Funktion als Passersatz bezieht sich nur auf Schüler, die nicht Unionsbürger (so genannte Drittstaatler) sind und die keinen eigenen geeigneten, also im Ziel- oder Transitstaat anerkannten Pass oder Passersatz besitzen (beispielsweise durch Eintragung im Pass der Eltern). Die Identität -nur- dieser Schüler ist durch ein auf der Liste angebrachtes aktuelles biometrisches Lichtbild zu bestätigen.
Wer auf dieser Liste steht, kann dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren.