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Integrationsportal Ausländerbehörde

Schülerreisendenliste (Schülersammelliste) nach §22 AufenthV

Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen (allgemeinbildend oder berufsbildend) in andere EU-Staaten.

Eine Schülerreisendenliste dient der Reiseerleichterung bei Fahrten von Schulklassen (allgemeinbildend oder berufsbildend) in andere EU-Staaten. 
Sie erfüllt hierbei zwei Funktionen: 

·         Sie ersetzt einen Aufenthaltstitel und

·         Stellt einen Passersatz dar. 

Die Funktion als Passersatz bezieht sich nur auf Schüler, die nicht Unionsbürger (so genannte Drittstaatler) sind und die keinen eigenen geeigneten, also im Ziel- oder Transitstaat anerkannten Pass oder Passersatz besitzen (beispielsweise durch Eintragung im Pass der Eltern). Die Identität -nur- dieser Schüler ist durch ein auf der Liste angebrachtes aktuelles biometrisches Lichtbild zu bestätigen. 

Wer auf dieser Liste steht, kann dann im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. 

Das Verfahren:

Kosten:

Voraussetzungen:

Benötigte Unterlagen:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ABl./EU 1994, Nr. L 327 S. 3

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