Seit dem 1. Januar 2005 ist die Niederlassungserlaubnis der einzige unbefristete Aufenthaltstitel. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie sich sowohl selbstständig machen als auch jeder Beschäftigung nachgehen.
Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, müssen Sie die unten genannten Bedingungen erfüllen, den angehängten Antrag ausfüllen und an die Funktionsadresse Niederlassung schicken. Eine Beantwortung kann aktuell einige Wochen in Anspruch nehmen. Das Team Niederlassung wird sich bei Ihnen melden.
Bedingungen
Einer Ausländerin oder einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn sie/er
- seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- den eigenen Lebensunterhalt sichern kann,
- mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat(*1),
- Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter der Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes nicht entgegenstehen
- eine Arbeitserlaubnis hat,
- über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat(*1),
- ausreichenden Wohnraum hat.
(*1) die Voraussetzung muss nicht erfüllt werden, wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eine Aufenthaltserlaubnis oder -befugnis hatten.
Andere Bedingungen gelten unter anderem für:
- Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin und -partner von Deutschen
- Asylberechtigte und Flüchtlinge
- in Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche
- erwerbsunfähige Personen
- Hochqualifizierte
- Selbstständige
Wer noch vor dem 1. Januar 2005 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, muss nichts unternehmen. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird ohne erneute Prüfung in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt, wenn ein neuer Pass ausgestellt wird.
Hinweis: Sollten Sie einen neuen Heimatspass erhalten haben, so müssen Sie die neue Passnummer auf der Niederlassungserlaubnis ausstellen und aktualisieren lassen.
Gebühren
Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist mit entsprechenden Gebühren verbunden, die jedoch zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsgruppen variieren.
Für die Erteilung der beantragten Niederlassungserlaubnis, werden folgende Gebühren erhoben:
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte 147,00 €
- Niederlassungserlaubnis für selbständig Tätige 124,00 €
- Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113,00 €
- Niederlassungserlaubnis für Minderjährige, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben 55,00 €
- für Minderjährige, die kein ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben 56,50 €
Es wird ein Gebührenvorschuss erhoben. Dieser beträgt die Hälfte der Erteilungsgebühren.
Da bereits die Bearbeitung eines Antrages kostenpflichtig ist, werden auch bei der Ablehnung oder Rücknahme des Antrages Gebühren erhoben. In diesem Fall werden Gebühren in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühren erhoben.
Bitte zahlen Sie die Gebühren zeitnah und erst nach Aufforderung. Die Aushändigung der Niederlassungserlaubnis kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die Gebühren eingegangen sind.