Inhalt anspringen

IntegrationsportalAusländerbehörde

Niederlassungserlaubnis

Seit dem 1. Januar 2005 ist die Niederlassungserlaubnis der einzige unbefristete Aufenthaltstitel. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie sich sowohl selbstständig machen als auch jeder Beschäftigung nachgehen. 

Um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, müssen Sie die unten genannten Bedingungen erfüllen, den angehängten Antrag ausfüllen und an die Funktionsadresse Niederlassung schicken. Eine Beantwortung kann aktuell einige Wochen in Anspruch nehmen. Das Team Niederlassung wird sich bei Ihnen melden.

Bedingungen

Einer Ausländerin oder einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn sie/er

  • seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
  • den eigenen Lebensunterhalt sichern kann,
  • mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat(*1),
  • Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter der Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes nicht entgegenstehen
  • eine Arbeitserlaubnis hat,
  • über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat(*1),
  • ausreichenden Wohnraum hat.

(*1) die Voraussetzung muss nicht erfüllt werden, wenn Sie vor dem 1. Januar 2005 eine Aufenthaltserlaubnis oder -befugnis hatten.

Andere Bedingungen gelten unter anderem für:

  • Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin und -partner von Deutschen
  • Asylberechtigte und Flüchtlinge
  • in Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche
  • erwerbsunfähige Personen
  • Hochqualifizierte
  • Selbstständige

Wer noch vor dem 1. Januar 2005 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, muss nichts unternehmen. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird ohne erneute Prüfung in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt, wenn ein neuer Pass ausgestellt wird.

Hinweis: Sollten Sie einen neuen Heimatspass erhalten haben, so müssen Sie die neue Passnummer auf der Niederlassungserlaubnis ausstellen und aktualisieren lassen.

Antrag

Kontakt

Funktionsadresse Niederlassung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • iStock/francescoridolfi

Auf dieser Seite verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen

Bei der Übersetzung dieser Website werden Ihre Anfragen an Google gesendet.

Seite teilen