Inhalt anspringen

IntegrationsportalAusländerbehörde

Humanitäre Aufenthalte

Diese Aufenthaltstitel gelten unter besonderen Voraussetzungen für Ausländer, welche sich nachhaltig in Deutschland integriert haben. Die folgenden Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG erfüllt werden.

Aufenthaltserlaubnis gem. § 25b AufenthG

Aufenthaltserlaubnis gem. § 25a AufenthG

Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG

Kontakt

Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an das folgende Team:

Asylangelegenheiten und Rückkehrmanagement

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen

Bei der Übersetzung dieser Website werden Ihre Anfragen an Google gesendet.

Seite teilen