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IntegrationsportalAusländerbehörde

Duldung

Eine Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthalt. Eine geduldete Person ist zur Ausreise verpflichtet, kann aber derzeit möglicherweise nicht zurückgeführt werden.

Allgemeine Informationen

Eine Duldung wird erteilt, wenn eine Person zwar ausreisepflichtig ist, die Abschiebung jedoch vorübergehend ausgesetzt wird. Gründe hierfür können rechtliche oder tatsächliche Hindernisse sein, zum Beispiel fehlende Reisedokumente, eine begonnene Ausbildung oder eine bestehende Beschäftigung.

Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine befristete Aussetzung der Abschiebung. Sie wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt und erlischt mit der Ausreise aus Deutschland.

Eine Beschäftigung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. In bestimmten Fällen (z. B. bei ungeklärter Identität) kann ein Beschäftigungsverbot bestehen. Zudem kann eine Wohnsitzauflage angeordnet sein.

Bitte beachten Sie:
Die Verlängerung Ihrer Duldung muss rechtzeitig vor Ablauf erfolgen.
Die persönliche Vorsprache ist während der offenen Sprechstunde ohne Termin möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Unterlagen

Bitte bringen Sie – je nach persönlicher Situation – folgende Unterlagen mit:

  • gültiger Heimatpass
  • alte Duldung oder Aufenthaltsgestattung im Original
  • aktuelles biometrisches Foto (in Form des sog. Data-Matrix-Code (vgl. QR-Code) von einem externen Fotodienstleistenden oder einem Drogeriemarkt; keine ausgedruckten Bilder)
  • Nachweise über Gründe, die einer Ausreise entgegenstehen
  • bei Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung:
    • Arbeitsvertrag
    • ggf. zusätzliche Arbeitgeberunterlagen
  • bei Ausbildung:
    • Ausbildungsvertrag
    • Nachweis der Eintragung bei der zuständigen Kammer
  • bei längerfristiger Beschäftigung:
    • Arbeitsverträge der letzten 12 Monate
    • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
    • Mietvertrag mit Angaben zu Heiz- und Nebenkosten
    • ggf. Sprachzertifikat oder Integrationskursnachweis

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Kontakt

RKM u. Aufenthalt für gut Integrierte

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