Aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine kann Betroffenen wegen des Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 4. März 2022) ein vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 AufenthG gewährt werden.
Die erste Anlaufstelle und Beratung findet ab dem 02.01.2024 im Haus der Integration, Friedrich-Engels-Allee 28 statt.
Hinweis zur Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in besonderen Fällen
Wenn Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben, gilt diese bis zum 4. März 2027 fort.
Sie erhalten hierfür grundsätzlich keine neuen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kartenformat. Stattdessen übersendet Ihnen die Ausländerbehörde eine Bescheinigung über die weitere Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Diese Bescheinigung können Sie zum Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts beispielsweise bei Behörden, Arbeitgeber*innen oder anderen Stellen vorlegen.
Eine neue eAT-Karte wird nur ausnahmsweise ausgestellt, wenn hierfür ein besonderer Bedarf besteht. Dies kann insbesondere der Fall sein
- bei einem Notfall oder
- wenn Sie wegen Ihrer Erwerbstätigkeit regelmäßig in andere Staaten reisen müssen, etwa bei grenzüberschreitenden beruflichen Tätigkeiten.
Bitte begründen Sie Ihren Bedarf und legen Sie geeignete Nachweise vor, zum Beispiel eine Arbeitgeberbescheinigung oder Unterlagen zu geplanten Auslandstätigkeiten. Die Ausländerbehörde prüft anschließend, ob die Ausstellung einer eAT-Karte erforderlich ist. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular des Ausländerbehörde Wuppertal.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird für die Dauer des unionsrechtlich geregelten vorübergehenden Schutzes erteilt.
Sie können die Ausländerbehörde bei Bedarf über das Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab) erreichen.
Ukraine
Kontakt
Die Ausländerbehörde erreichen Sie über das Kontaktformular. (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie sind sich nicht sicher, ob der vorübergehende Schutz für Sie gilt und wie Sie sich verhalten sollen?
Ihre aufenthaltsrechtlichen Fragen können Sie zwecks Klärung an das Postfach
service.ukrainestadt.wuppertalde
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