Aufgrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine kann Betroffenen wegen des Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 4. März 2022) ein vorübergehender Schutz nach § 24 Abs. 1 AufenthG gewährt werden.
Die erste Anlaufstelle und Beratung findet ab dem 02.01.2024 im Haus der Integration, Friedrich-Engels-Allee 28 statt.
Ukraine
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