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Integrationsportal 14.08.2023

Registrierung beim KulturPass mit dem elektronischen Aufenthaltstitel

Seit dem 14. Juni 2023 steht allen Jugendlichen mit Wohnsitz in Deutschland, sobald sie im Jahr 2023 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (Jahrgang 2005), der so genannte KulturPass zur Verfügung. Der KulturPass ist eine Initiative des Deutschen Bundestags gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und dem Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner. Er bietet den berechtigten Jugendlichen ein Budget von 200 Euro, das sie in einer mobilen App - der KulturPass-App - für kulturelle Angebote und Produkte einsetzen können. Der KulturPass steht den 18-Jährigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus offen. Das individuelle Budget kann ab dem 18. Geburtstag genutzt werden.

Um das Budget freizuschalten, ist eine digitale Registrierung, die den digitalen Nachweis von Alter und Wohnsitz in Deutschland inkludiert, erforderlich. Den antragstellenden Personen stehen hierfür der Online-Ausweis des Personalausweises, die Versionen des elektronischen Aufenthaltstitels oder Aufenthaltskarten/Daueraufenthaltskarten (eAT) oder die eID-Karte für Unionsbürger (für Staatsangehörige der EU Mitgliedstaaten) zur Verfügung.
Für eine erfolgreiche digitale Registrierung sind lediglich der Online-Ausweis und die sechs-stellige, selbstgewählte PIN zum Online-Ausweis, ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone oder Tablet sowie die KulturPass-App erforderlich.

Der KulturPass ist ein Pilotvorhaben im Jahr 2023 und soll im Erfolgsfall weiter verstetigt werden. Mehr Informationen zum KulturPass finden Sie auf www.kulturpass.de (Öffnet in einem neuen Tab).

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