Das Auswärtige Amt hat nachfolgende Informationen bereitgestellt:
Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:
- Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
- Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel. (Das vereinfachte Verfahren umfasst auch für die Kernfamilienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) der o.g. Angehörigen 1. oder 2. Grades.)
- Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier: Informationen zur Verpflichtungserklärung - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de) (Öffnet in einem neuen Tab))
- Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen
Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:
- Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab)
- gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass (notwendig, um aus der Türkei ausreisen zu können)
- Krankenversicherung (Deckungssumme 30.000 Euro für Kranken- und Rückführungskosten im Schengenraum, Versicherung für den gesamten Reisezeitraum einschließlich An- und Abreisetag, direkte Zahlung der Versicherung an Ärzte/Krankenhaus, kann bei vielen Anbietern online abgeschlossen werden)
- Biometrisches Foto
- Verpflichtungserklärung (Öffnet in einem neuen Tab) eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original (muss vor der innerdeutschen Ausländerbehörde am Wohnsitz (Öffnet in einem neuen Tab) des Verwandten abgegeben werden)
- Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
- Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen; „Tarihceli yerlesim yeri bilgileri raporu“)
- Verwandtschaftsnachweis („Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“ mit amtlichen Bemerkungen („Düşünceler“) und Barcode)
- Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage (an die unten dargestellte E-Mail-Adresse)
- Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge
- Informationen Verpflichtungserklärung - Deutsch (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen Verpflichtungserklärung - Englisch (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen Verpflichtungserklärung - Türkisch (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen Verpflichtungserklärung - Arabisch (Öffnet in einem neuen Tab)
Terminanfragen für Verpflichtungserklärungen, die im Zusammenhang mit der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien im Rahmen des vereinfachten Visumverfahrens gestellt werden sollen, können an folgende E-Mailadresse der Ausländerbehörde gerichtet werden:
Bitte machen Sie in der Mail folgende Angaben und schreiben Sie in den Betreff "Erdbeben Türkei/Syrien" :
- Wer lädt ein und garantiert die Aufenthaltsvoraussetzungen? – Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Handynummer
- Wer soll eingeladen werden? - Name, Vorname, Geburtsdatum und aus welchem Ort des Erdbebengebietes
- Welcher Verwandtschaftsgrad besteht zur eingeladenen Person?